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PROCEQ S.A.
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie das Software-Abonnement aktivieren.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Software-Abonnement von Proceq S.A. (die Gesellschaft) in ihrer jeweils gültigen Fassung (die Geschäftsbedingungen) regeln und gelten für das Abonnement, die Lizenzierung und die Nutzung der Software und jeglicher Dienstleistungen (wie unten definiert), die die Gesellschaft oder ihre von der Gesellschaft beherrschten, kontrollierten oder mit ihr verbundenen Unternehmen(verbundene Unternehmen) in Verbindung damit allen Kunden der Gesellschaft als Abonnenten und Lizenznehmern (der Kunde) zur Verfügung stellen. Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person annehmen, garantieren Sie, dass Sie die volle rechtliche Befugnis haben, den Kunden zu vertreten und zu binden. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt der Begriff "Unternehmen" alle seine verbundenen Unternehmen ein. Der Verweis auf diese Geschäftsbedingungen schließt die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens (wie unten definiert), das geltende Bestelldokument, gemäß dem der Kunde die Software bestellt und abonniert (zusammen mit einer etwaigen Verlängerung) (das Bestellformular) ein. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Dokumenten, aus denen diese Bedingungen bestehen, hat das Bestellformular Vorrang.
1.2 Durch das Herunterladen, die Aktivierung und die Nutzung der Software bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat, und erklärt sich damit einverstanden, rechtlich an diese Bedingungen gebunden zu sein. Wenn der Kunde mit den Bestimmungen dieser Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte er die Software nicht installieren, aktivieren und/oder verwenden und, wenn er die Möglichkeit hat, den Bedingungen zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, "nicht zustimmen" wählen.
1.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu ergänzen und zu ändern. Der Kunde hat jederzeit das Recht, von der Firma eine Kopie der aktuell gültigen Geschäftsbedingungen anzufordern.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen der Firma und dem Kunden ausschließlich in schriftlicher Form vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten finden keine Anwendung, unabhängig davon, ob die Firma im Einzelfall ausdrücklich widerspricht oder nicht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der wirksamen Teile solcher Bestimmungen nicht berührt.
2. Software-Abonnement
2.1 Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der entsprechenden Gebühren gewährt das Unternehmen dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierte, erneuerbare, feste und begrenzte Lizenz für
(a) Herunterladen, Installieren, Aktivieren, Zugreifen auf und Verwenden eines integrierten Systems des Unternehmens, das aus hardwaregebundenen Algorithmen, Softwareanwendungen, cloudbasierten Diensten und Lösungen, Computerprogrammen in Objektform besteht, die mit einem Markeninstrument des Unternehmens bereitgestellt, verbunden und/oder assoziiert werden, oder eines der oben genannten, das als Einzelgerät, wie im Bestellformular beschrieben, bereitgestellt wird (die Software), im normalen Geschäftsverlauf des Kunden in einem (1) oder mehreren Hardwaregeräten, die dem Kunden gehören oder anderweitig von ihm kontrolliert werden, in strikter Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen. Das Benutzerkonto des Kunden muss zu jeder Zeit mit den im jeweiligen Bestellformular genannten Markengeräten des Unternehmens verbunden sein; und
(b) auf die Daten und Inhalte, die in der Software zur Verfügung gestellt werden oder auf die anderweitig über die Software zugegriffen werden kann, zuzugreifen, sie zu streamen, herunterzuladen und auf oder über die Software zu nutzen, sowie diese Daten in der Cloud-Plattform zu speichern, zusammen mit allen vom Unternehmen bereitgestellten Diensten, die damit verbunden sind, streng in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen (das Software-Abonnement).
2.2 Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen bedeutet Software die vom Kunden abonnierte Anfangsversion zusammen mit bestimmten regelmäßigen Updates und Upgrades, die nicht unbedingt alle bestehenden Funktionen oder neue Funktionen, die das Unternehmen für neuere oder andere Modelle freigibt, oder neue Versionen einer Software oder von Produkten oder zusätzliche Funktionen, für die das Unternehmen nach eigenem Ermessen den Kunden der Software im Allgemeinen eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellt oder stellen könnte (zusammenfassend Updates).
2.3 Die Software zusammen mit jeglicher Software von Drittanbietern, Dokumentation, Schnittstellen, Inhalten, Schriftarten und jeglichen Daten, die der Software beiliegen, egal ob sie auf der Markenhardware des Unternehmens vorinstalliert sind, auf Diskette, im Festspeicher, auf einem anderen Medium oder in einer anderen Form, sind ein integraler Bestandteil der Software und werden dem Kunden vom Unternehmen nur zur Nutzung unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
2.4 Die Software kann dem Kunden auf Datenträgern oder auf elektronischem Wege über Datennetze wie das Internet oder Plattformen Dritter geliefert werden. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit solcher Netze oder Plattformen sowie für die korrekte Übertragung und den Download der Software.
2.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen die Software einzustellen und folglich die Bereitstellung von Updates und/oder Wartungs- und Supportleistungen einzustellen und folglich das Software-Abonnement ohne Angabe von Gründen zu kündigen und zu beenden. In einem solchen Fall wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden mindestens achtzehn (18) Monate vorher zu benachrichtigen, und alle Gebühren, die bereits für den Rest des Abonnementzeitraums gezahlt wurden, werden dem Kunden anteilig ab dem Datum der Einstellung bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums erstattet. Diese Bestimmung gilt nicht für ein Pre-Paid-Softwareangebot.
2.6 Für den Fall, dass das Unternehmen ein alternatives Softwareprodukt herausgibt, das im Wesentlichen die Funktionalität der Softwareversion enthält, die der Kunde abonniert hat, kann das Unternehmen diese neue Version dem Kunden zur Verfügung stellen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. In diesem Fall können andere Gebühren anfallen.
2.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Geschäftsbedingungen für jedes Softwareprodukt gelten, das auf der gekauften Hardware vorinstalliert ist, es sei denn, ein solches Produkt wird von einer separaten Vereinbarung begleitet; in diesem Fall erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung seine Nutzung dieses Produkts regeln.
2.8 Die Software kann verwendet werden, um auf verschiedene Produkte und Dienste des Unternehmens(Dienste) zuzugreifen und diese zu nutzen. Der Zugriff auf und die Nutzung von solchen Diensten mittels der Software, einschließlich aller Gebühren für einen solchen Zugriff und eine solche Nutzung, unterliegt den für die jeweiligen Dienste geltenden Bedingungen.
3. Nutzung der Software
3.1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass einige Software in Verbindung mit der im jeweiligen Bestellformular angegebenen Markenhardware des Unternehmens verwendet wird, die die vom Unternehmen angegebenen Systemanforderungen erfüllt, und dass die Verwendung von und der Zugriff auf bestimmte Funktionen der Software und bestimmter Dienste es erforderlich machen kann, dass der Kunde eine eindeutige Kombination aus Benutzernamen und Passwort beantragt.
3.2. Das Angebot der Gesellschaft umfasst nicht den Zugang zum Internet oder einem anderen Netzwerk oder zu Kommunikationsdiensten oder zu Hardware, Software, Speicher-, Sicherheits- oder anderen Ressourcen, die für den Zugriff auf die Software oder deren Nutzung erforderlich sind. Der Kunde und andere Lieferanten und Dienstanbieter sind für die Beschaffung all dieser Elemente und für deren Zuverlässigkeit, Sicherheit und Leistung verantwortlich. Die Installation der gesamten Hardware und unterstützenden Software, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen an die Konfiguration für die Installation und den Betrieb der Software zufriedenstellend erfüllt werden, sowie die Installation und der Betrieb der Software selbst liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
3.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
(a) alle Updates zu installieren und sicherzustellen, dass die Software, insbesondere die Anzeigeeinheit und die Firmware, auf dem neuesten Stand sind;
(b) die Kompatibilität, Leistungsfähigkeit und Angemessenheit aller Geräte und Betriebssysteme, die in Verbindung mit der Software verwendet werden, zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese Geräte die Mindestanforderungen für die beabsichtigte Nutzung der Software erfüllen;
(c) den für die Nutzung der Software erforderlichen Internetzugang und die Verbindung zur Cloud des Unternehmens zur Speicherung und Verwaltung seiner Daten bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, soweit dies während der Nutzung der Software für erforderlich gehalten wird;
(d) sein Gerät und die Software vor jeglichem unbefugten Zugriff und jeglicher unbefugten Nutzung, die gegen die hierin festgelegten Bestimmungen verstößt oder verstoßen könnte, zu schützen, zu verhindern und zu sichern, einschließlich und ohne Einschränkung der Anwendung von Cybersicherheitsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten.
3.4. Der Kunde darf nicht und wird nicht zulassen, dass eine Person:
(a) die Software zu kopieren, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich erlaubt;
(b) die Software zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen oder anderweitig abgeleitete Werke oder Verbesserungen, ob patentierbar oder nicht, zu erstellen;
(c) zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren oder anderweitig zu versuchen, den Quell- oder Binärcode der Software oder eines Teils davon abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen;
(d) die Software in eine andere Programmiersprache oder auf ein anderes Betriebssystem oder eine andere Cloud-Plattform zu übertragen, anzupassen oder Fehlerkorrekturen vorzunehmen oder die Software ganz oder teilweise in ein anderes Programm einzubinden;
(e) Markenzeichen oder Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen, Patente oder andere Hinweise auf geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte von der Software, einschließlich einer Kopie davon, zu entfernen, zu löschen, zu verändern oder zu verdecken;
(f) zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder die Software oder irgendwelche Merkmale oder Funktionen der Software aus irgendeinem Grund Dritten zur Verfügung zu stellen;
(g) Kopierschutz-, Rechteverwaltungs- oder Sicherheitsfunktionen, die in der Software enthalten sind oder diese schützen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu umgehen oder anderweitig eine Umgehung zu erstellen oder zu implementieren;
(h) die Software auf eine Art und Weise zu verwenden, die nicht mit den Angaben oder Spezifikationen übereinstimmt, die das Unternehmen in Bezug auf das betreffende Gerät und/oder die Software bereitgestellt hat;
(i) die Software oder Teile davon (außer wie hierin ausdrücklich gestattet) oder die begleitende Dokumentation zu vervielfältigen oder die Software zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig abgeleitete Werke davon zu erstellen.
3.5 Auf Anfrage und vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Unternehmens kann es dem Kunden gestattet werden, die Software in Fällen der Vermietung der im Bestellformular beschriebenen und mit dem Software-Abonnement verbundenen Markenhardware des Unternehmens unterzulizenzieren. In diesem Fall muss der Kunde einen separaten Vertrag mit der Firma abschließen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine solche Unterlizenzierung zu untersagen. In solchen Fällen und zur Vermeidung von Zweifeln bleibt der Kunde jederzeit in vollem Umfang für die angemessene Nutzung der Software und die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten, die Zugang zur Software haben könnten, über die hierin enthaltenen Beschränkungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese Beschränkungen jederzeit einhalten.
3.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software, die Dokumentation oder andere zugehörige Materialien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens zu verwenden, es sei denn, dies ist hier ausdrücklich gestattet. Der gesamte mit diesen Rechten verbundene Firmenwert kommt direkt und ausschließlich dem Unternehmen zugute.
3.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Ausgaben der Software unter keinen Umständen als rechtliche oder fachliche Beratung angesehen werden und nicht dazu gedacht sind, die Erfahrung und das fundierte fachliche Urteilsvermögen professioneller Berater in voller Kenntnis der Umstände und Details einer Angelegenheit, zu der Rat eingeholt wird, zu ersetzen.
3.9 Das Unternehmen hat das Recht, regelmäßige Schwachstellentests der Software oder der Dienste durchzuführen oder in seinem Namen durchführen zu lassen.
4. Eigentumsrechte und geistige Eigentumsrechte
4.1 Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen und/oder seine verbundenen Unternehmen, gegebenenfalls seine Lizenzgeber, alle Rechte, Titel und Anteile an der Software und an allen Updates und abgeleiteten Arbeiten daran haben und behalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Patente, Marken, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum, die sich daraus ableiten oder damit in Zusammenhang stehen. Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden hiernach nicht ausdrücklich gewährt werden.
4.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er kein Eigentumsrecht an der Software oder andere Rechte daran erwirbt, außer dem Recht, die Software in Übereinstimmung mit dem gewährten Software-Abonnement und vorbehaltlich aller Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen gemäß diesen Bedingungen zu nutzen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich und stimmt zu, zu keinem Zeitpunkt während des Abonnementzeitraums und zu keinem Zeitpunkt danach (a) die Eigentumsrechte des Unternehmens in Verbindung mit der Software anzufechten, in Frage zu stellen oder zu versuchen, sie für ungültig zu erklären, oder (b) geistiges Eigentum oder andere Rechte an der Software geltend zu machen, außer der eingeschränkten Lizenz, die dem Kunden gemäß dem Software-Abonnement gewährt wird, und verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, weder direkt noch indirekt.
4.4 Das Eigentum und die Rechte am geistigen Eigentum an allen Inhalten, die der Kunde über die Software anzeigt oder auf die er über die Software zugreift, liegen beim jeweiligen Eigentümer der Inhalte. Solche Inhalte können durch Urheberrechtsgesetze oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein und können den Nutzungsbedingungen der dritten Partei unterliegen, die diese Inhalte bereitstellt. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, gewährt das Software-Abonnement dem Kunden keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte und garantiert nicht, dass diese Inhalte dem Kunden weiterhin zur Verfügung stehen werden.
4.5 Der Kunde gewährt dem Unternehmen hiermit das eingeschränkte Recht, seinen Namen, sein Logo und/oder seine Marke zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken zu verwenden, einschließlich der Erwähnung des Kunden in Marketingunterlagen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software, vorausgesetzt, eine solche Verwendung entspricht der guten Geschäftspraxis und dem guten Willen.
5. Updates für die Software
5.1. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen zukünftige Updates für die Software für die kompatiblen Geräte des Kunden mit der Marke des Unternehmens oder für die Software auf Standalone-Basis zur Verfügung stellen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Software-Updates, die von der Firma für das ursprüngliche Softwareprodukt bereitgestellt werden, es sei denn, ein solches Update wird von einer separaten Vereinbarung begleitet; in diesem Fall stimmt der Kunde zu, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung für solche Updates gelten.
5.2. Bestimmte Updates können bestimmte Merkmale und Funktionalitäten der Software ganz oder teilweise ändern oder löschen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, Updates zur Verfügung zu stellen oder bestimmte Merkmale oder Funktionen fortzuführen, bereitzustellen oder zu aktivieren.
5.3. Aktualisierungen, falls vorhanden, werden dem Kunden auf der Grundlage seiner Einstellungen zur Verfügung gestellt, und wenn sein Gerät mit dem Internet verbunden ist, entweder:
(a) wird die Software verfügbare Updates automatisch herunterladen und installieren; oder
(b) kann der Kunde einen Hinweis auf verfügbare Updates erhalten oder aufgefordert werden, diese herunterzuladen und zu installieren.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Updates unverzüglich herunterzuladen und zu installieren, und erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software oder Teile davon möglicherweise nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn der Kunde dies nicht tut.
6. Daten
6.1. Daten, die vom Unternehmen durch oder in Verbindung mit dem Software-Abonnement verarbeitet werden, unterliegen der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens, die von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen des Unternehmens geändert wird und unter https://www.screeningeagle.com (die Datenschutzrichtlinie) verfügbar ist. Durch das Software-Abonnement erklärt sich der Kunde mit allen Maßnahmen einverstanden, die das Unternehmen in Bezug auf seine Daten gemäß den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie ergreift.
6.2. Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, jederzeit voll verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Daten und Inhalte zu sein, unabhängig von ihrer Form oder der Art und Weise, in der diese Daten durch die Software oder in die Cloud-Plattform des Unternehmens erhalten, verwendet, generiert, gesammelt, bereitgestellt, hochgeladen oder geladen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf historische Daten, um die Nutzung der Software und deren Wartung zu ermöglichen.
6.3. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an den in Ziffer 6.2 genannten Daten und gewährt dem Unternehmen hiermit ein nicht-exklusives Recht, diese Daten in anonymisierter Form zu nutzen, einschließlich und ohne Einschränkung aller Messwerte, Metadaten und Ergebnisse, die durch oder mittels der Software während des Abonnementzeitraums gesammelt oder generiert wurden, sowie alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich daraus gemäß der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens ergeben. Dieses Recht zur Nutzung dieser Daten bleibt auch nach der Beendigung oder dem Ablauf des Abonnements, aus welchem Grund auch immer, bestehen.
6.4. Jegliche Kommentare, Ideen oder Berichte, die der Kunde dem Unternehmen in Bezug auf die Software, die Dienste und alle in Verbindung damit bereitgestellten Beta-Versionen oder die Installation, Funktionalität, Leistung, Genauigkeit, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit der Software oder der Dienste(Feedback) zur Verfügung stellt, werden als Eigentum des Unternehmens betrachtet und vom Kunden vertraulich behandelt. Der Kunde überträgt hiermit unwiderruflich alle Rechte, die in einem solchen Feedback verkörpert sind oder in Verbindung damit entstehen, an das Unternehmen und tritt sie an dieses ab. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen alle Rückmeldungen frei verwenden, ohne dass der Kunde dafür eine Vergütung erhält.
7. Gebühren
7.1. Die vom Kunden als Gegenleistung für die Software-Subskription für den jeweiligen Subskriptionszeitraum zu zahlenden Gebühren lauten auf Schweizer Franken (CHF) oder wie anderweitig im entsprechenden, von der Gesellschaft ausgegebenen Bestellformular angegeben (die Gebühren).
7.2. Wenn das Startdatum des Abonnementzeitraums aus irgendeinem Grund von der Gesellschaft angepasst werden muss, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen entweder (a) den Abonnementzeitraum so anpassen, dass er ab dem geänderten Startdatum läuft, oder (b) ihn verkürzen und für den verkürzten Zeitraum anteilig in Rechnung stellen.
8. Aussetzung des Software-Abonnements
8.1 Das Unternehmen hat das Recht, aber nicht die Pflicht, zusätzlich zu allen anderen Rechten, die es gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, oder zu Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, den Zugriff des Kunden auf die Software und deren Nutzung ohne weitere Ankündigung für eine unbestimmte Zeit zu deaktivieren oder auszusetzen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
(a) bei einem Verstoß des Kunden gegen eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der gemäß diesen Bedingungen fälligen Gebühren innerhalb der vorgegebenen Frist;
(b) für den Fall, dass das Unternehmen in gutem Glauben davon ausgeht, dass das Verhalten oder die Unterlassung des Kunden (i) ein Sicherheitsrisiko darstellt oder sich anderweitig nachteilig auf die Software und/oder das Unternehmen auswirkt; (ii) eine Manipulation, Entfernung, Deaktivierung oder anderweitige Einschränkung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen (einschließlich aller Mechanismen zur Verwaltung, Überwachung, Kontrolle oder Analyse der Installation, des Zugriffs oder der Nutzung der Software oder des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens) darstellt oder ermöglicht; (iii) das Unternehmen oder einen seiner Partner oder Vertreter oder einen anderen Nutzer einer Haftung aussetzt. Sofern das Unternehmen nicht nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass ein sofortiges Handeln sinnvoll ist, wird das Unternehmen versuchen, den Kunden über die geplante Sperrung oder Aussetzung zu informieren, bevor diese in Kraft tritt.
8.2 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem Kunden nach eigenem Ermessen eine zusätzliche Gebühr für die Reaktivierung des Software-Abonnements in Rechnung zu stellen.
9. Softwaremängel
Die Gesellschaft unternimmt angemessene Anstrengungen, um innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums Softwaremängel zu beheben, die die Leistung und die spezifizierte Funktionalität der Software wesentlich beeinträchtigen, die während der Abonnementdauer entdeckt werden (die Mängel). Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Support- oder Wartungsleistungen in Bezug auf Geräte zu erbringen, die in Verbindung mit der Software verwendet werden, und Fehler zu beheben, die aus folgenden Gründen entstanden sind: (a) Änderungen an der Software oder der Hardware, die vom Kunden oder einem nicht vom Unternehmen autorisierten Dritten vorgenommen wurden; (b) Betrieb oder Verwendung der Software durch den Kunden, die nicht den strengen Vorgaben des Unternehmens entsprechen; (c) Fehler, einschließlich des Versäumnisses, ein Update unverzüglich zu installieren; (d) fortgesetzte Verwendung der Software, nachdem das Unternehmen die Installation eines Updates empfohlen hat; oder (e) wesentliche Verstöße des Kunden gegen diese Bedingungen.
10. Zahlung und Abrechnung
10.1. Alle im Rahmen der Software-Subskription zu zahlenden Gebühren verstehen sich ausschließlich und abzüglich der im Gebiet des Kunden anfallenden Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, Vermögens- und Quellensteuern sowie sonstiger Steuern, die ausschließlich vom Kunden zu zahlen sind und zu zahlen sind.
10.2. Alle bei der Nutzung der Software anfallenden Telekommunikationsgebühren liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
10.3. Alle Gebühren für das Software-Abonnement sind in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen und -methoden zu zahlen, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind.
10.4. Wenn die vollständige Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, (a) Zinsen auf den ausstehenden Saldo aller überfälligen Beträge in Höhe von 5 % pro Jahr zu berechnen; (b) das Software-Abonnement gemäß Klausel 8 auszusetzen; (c) dem Kunden eine zusätzliche Gebühr für Verwaltungskosten zu den geltenden Sätzen des Unternehmens in Rechnung zu stellen; und (d) zu verlangen, dass der Kunde jegliche Nutzung der Software einstellt.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1. Die Laufzeit des Software-Abonnements beginnt an dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Datum und gilt für den dort angegebenen Zeitraum, einschließlich etwaiger Verlängerungen oder bis zur Kündigung gemäß dieser Ziffer 11 (der Abonnementzeitraum).
11.2. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann das Software-Abonnement vom Unternehmen jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn
(a) der Kunde gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Benachrichtigung durch die Gesellschaft behebt. Um Zweifel auszuschließen, wird jedes Versäumnis, rechtzeitig Zahlungen zu leisten, als wesentlicher Verstoß betrachtet;
(b) wenn eine Organisation, Einrichtung oder Person, die das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen als Konkurrent des Kunden einstuft, die Kontrolle über den Kunden übernimmt; oder
(c) der Kunde zahlungsunfähig oder insolvent wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, in Liquidation geht, einen Verwalter, Zwangsverwalter oder Konkursverwalter bestellt, einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder ein Verfahren von einem Gläubiger in Bezug auf einen der vorgenannten Punkte eingeleitet wird.
11.3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ohne Angabe von Gründen durch das Unternehmen besteht die einzige Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Kunden in Bezug auf eine solche Kündigung in der Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren für den verbleibenden Abonnementzeitraum, wenn der Kunde Gebühren für das zu diesem Zeitpunkt laufende Software-Abonnement im Voraus bezahlt hat. Eine solche Rückerstattung ist nicht erforderlich, wenn die Kündigung aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen eine der hierin enthaltenen Bestimmungen erfolgt.
11.4. Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnementzeitraums durch den Kunden oder das Unternehmen, aus welchem Grund auch immer:
(a) erlöschen alle dem Kunden hierunter gewährten Rechte automatisch und sofort;
(b) kann die Gesellschaft dem Kunden auf schriftlichen Antrag ein begrenztes Recht zum Abruf aller archivierten Daten, die in der Cloud-Plattform gespeichert sind, gewähren, sofern ein solcher Antrag innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Kündigung oder Ablauf gestellt wird.
11.5. Eine Beendigung aus welchem Grund auch immer schränkt die Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens weder nach dem Gesetz noch nach Billigkeit ein.
12. Erneuerung des Software-Abonnements
12.1. Sofern das Unternehmen nicht mindestens drei (3) Monate vor Ablauf eines jeden Abonnementzeitraums eine schriftliche Kündigungsmitteilung vom Kunden erhält (die Kündigungsmitteilung), verlängert sich das Software-Abonnement automatisch um aufeinander folgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr (jeweils ein Verlängerungszeitraum). Für die Zwecke dieser Bedingungen schließt der Abonnementzeitraum alle Verlängerungszeiträume ein.
12.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Gebühren für jeden Verlängerungszeitraum in Bezug auf ein Software-Abonnement zu ändern. Das Unternehmen wird sich bemühen, dem Kunden spätestens vier (4) Monate vor dem Ende des Abonnementzeitraums eine Verlängerungsmitteilung zukommen zu lassen, in der die neuen anwendbaren Gebühren für das Software-Abonnement angegeben sind.
12.3. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde zustimmt, das Software-Abonnement für den Verlängerungszeitraum zu verlängern und die Gebühren für das Software-Abonnement für den Verlängerungszeitraum zu zahlen, es sei denn, das Unternehmen erhält eine Kündigungsmitteilung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.
12.4. Wenn bei Ablauf des Abonnementzeitraums die anwendbaren Gebühren zwischen den Parteien aktiv und in gutem Glauben diskutiert werden, wird das Unternehmen:
(a) solange diese Gespräche nach angemessener Einschätzung des Unternehmens ohne unangemessene Verzögerung verlaufen, die Lizenzierung der betreffenden Software zu den Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen während dieses Zeitraums fortsetzen und dem Kunden die angefallenen Gebühren zu den bestehenden Sätzen in Rechnung stellen;
(b) ist berechtigt, sobald eine Einigung über die für diesen Verlängerungszeitraum geltenden Gebühren erzielt wurde, die zusätzlichen Beträge in Rechnung zu stellen, die für den Zeitraum zwischen dem Beginn des Verlängerungszeitraums und dem Zustandekommen einer solchen Einigung fällig sind; und
(c) für den Fall, dass eine solche Einigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zustande kommt, nach alleinigem Ermessen des Unternehmens das Recht haben, zu verlangen, dass dem Kunden der Zugang zur Software entzogen wird. In diesem Fall muss der Kunde jegliche Nutzung der Software einstellen, die Software deinstallieren und dem Unternehmen per E-Mail bestätigen, dass die Software deinstalliert wurde.
13. Wartungs- und Supportleistungen
13.1. Während des Abonnementzeitraums und unter der Voraussetzung, dass der Kunde nicht gegen seine Verpflichtungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen verstößt, stellt das Unternehmen dem Kunden bestimmte Wartungs- und Supportleistungen in Verbindung mit der Software zur Verfügung, einschließlich der Behebung und Korrektur von Mängeln gemäß Ziffer 9 sowie Software-Qualitätstests, Cloud-Wartung und Backups (die Wartungs- und Supportleistungen).
13.2. Das Unternehmen erbringt die Pflege- und Supportleistungen für den Kunden nur für die aktuellste Version und die unmittelbar vorhergehende Version der Software.
13.3. Stellt die Firma fest, dass ein vom Kunden gemeldetes Wartungsproblem nicht behoben werden kann, weil der Kunde es versäumt hat, Updates zu installieren oder neue Versionen der Software zu beschaffen, wird dem Kunden eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Updates zu installieren oder eine neue Version zu beschaffen. Wenn der Kunde nach dieser Gelegenheit die Installation der Updates oder die Beschaffung einer neuen Version nicht vornimmt oder sich anderweitig weigert, wird das Unternehmen von seinen Verpflichtungen befreit.
13.4. Die Verpflichtungen des Unternehmens im Rahmen des hierin vorgesehenen Software-Abonnements erstrecken sich nur auf Updates der Software, die dem Kunden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, solange die Software oder Hardware in keiner Weise von einer anderen Person als dem Unternehmen oder einem autorisierten Vertreter des Unternehmens modifiziert oder verändert wurde.
13.5. Der Kunde stellt sicher, dass dem Personal der Gesellschaft die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die unter der Kontrolle des Kunden stehen und die vernünftigerweise notwendig sind, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen.
13.6. Jegliche Dienstleistungen, Schulungen oder andere Anforderungen, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen enthalten sind, liegen außerhalb des Umfangs dieser Software-Subskription und können nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Unternehmens und gegen zusätzliche Gebühren bereitgestellt werden. Die Gebühren für solche Elemente sind wie im jeweiligen Bestellformular angegeben zu zahlen.
14. Materialien von Drittanbietern
14.1. Die Software oder die Dienste können Produkte oder Inhalte Dritter (insbesondere Daten, Informationen, Anwendungen und andere Produkte, Dienste und/oder Materialien) enthalten, von diesen abhängig sein, diese anzeigen, einbeziehen oder zur Verfügung stellen oder Links zu Websites oder Diensten Dritter bereitstellen, auch durch Werbung Dritter(Materialien Dritter). Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen nicht für Materialien Dritter verantwortlich ist und gegenüber dem Kunden oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person keine Haftung oder Verantwortung für Materialien Dritter übernimmt. Für Materialien von Dritten gelten ausschließlich die jeweiligen Gewährleistungs- und Nutzungsbedingungen dieser Dritten.
14.2. Materialien von Drittanbietern und Links zu diesen werden dem Kunden lediglich als Annehmlichkeit zur Verfügung gestellt, und der Kunde greift auf sie zu und nutzt sie ausschließlich auf eigenes Risiko und unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter.
15. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
15.1. Sofern nicht spezifisch und ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, werden die Software und alle im Rahmen dieser Bedingungen erbrachten Dienstleistungen "wie besehen" und "wie verfügbar" ohne jegliche Garantie, ob ausdrücklich oder stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien für Leistung, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit, Auslassungen, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verzögerungen, bereitgestellt. Im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang lehnt das Unternehmen im eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen und seiner und deren jeweiligen Lizenzgebern und Dienstanbietern ausdrücklich alle Gewährleistungen, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in Bezug auf die Software und jegliche Dienste ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie Gewährleistungen, die sich aus dem Geschäftsverlauf, dem Leistungsverlauf, der Nutzung, den Ausfallzeiten oder der Handelspraxis ergeben können. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernimmt das Unternehmen keine Garantie oder Verpflichtung und gibt keinerlei Zusicherungen ab, dass die Software die Anforderungen des Kunden erfüllt, die beabsichtigten Ergebnisse erzielt, kompatibel ist oder mit anderer Software, Geräten, Anwendungen, Systemen oder Diensten zusammenarbeitet, ohne Unterbrechung funktioniert, Leistungs- oder Zuverlässigkeitsstandards erfüllt oder fehlerfrei ist, oder dass Fehler oder Defekte behoben werden können oder werden.
15.2. Weder das Unternehmen noch seine verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber geben eine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, dass der Zugriff auf die Software oder die Dienste ununterbrochen, sicher, vollständig oder fehlerfrei ist.
15.3. Soweit gesetzlich zulässig, haften das Unternehmen oder seine verbundenen Unternehmen oder einer seiner bzw. ihrer jeweiligen Lizenzgeber oder Dienstanbieter in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software oder des Inhalts, der Daten und der Dienste durch den Kunden ergeben oder damit zusammenhängen, und zwar in einer Höhe, die insgesamt den vom Kunden für das Software-Abonnement tatsächlich gezahlten Betrag übersteigt.
15.4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob solche Schäden aus Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig entstehen und unabhängig davon, ob solche Schäden vorhersehbar waren oder das Unternehmen auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
15.5. Der Kunde erkennt hiermit an, dass einige Systeme, Hardware und/oder Software möglicherweise nicht in der Lage sind, die Software zu unterstützen. Der Kunde erkennt hiermit ferner an, (a) dass er angemessene Untersuchungen über die erforderlichen Systeme, Hardware und/oder Software durchgeführt hat, die zur Unterstützung der Nutzung der betreffenden Software durch den Kunden erforderlich sind, und (b) dass die Leistung der Software je nach Ausrüstung und Telekommunikationsverbindungen, mit denen sie verwendet wird, variieren kann.
15.6. Zusätzlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen dargelegten Gewährleistungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen kann das Unternehmen weder den Zugang zur Online-Plattform, auf der die Software zum Download zur Verfügung gestellt wird, noch für Käufe, Zahlungen, Transaktionen oder andere Handelsaktivitäten, die über die Bezahlfunktionen von Dritten getätigt werden, garantieren und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung. Der Kunde erkennt das Vorangegangene an und erklärt sich damit einverstanden, sich ausschließlich auf die Vereinbarungen zu berufen, die er mit seinem Kartenaussteller, seinem Zahlungsnetzwerk oder seinem Händler bzw. seiner Plattform getroffen hat, um Fragen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit seinen unterstützten Karten, virtuellen unterstützten Karten und damit verbundenen Handelsaktivitäten zu klären.
15.7. Außer in Bezug auf die hier ausdrücklich gegebenen Garantien haften das Unternehmen, seine autorisierten Partner oder Lizenzgeber weder direkt noch indirekt aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Delikt oder anderweitig für
(a) jegliche Verluste jeglicher Art, die in Verbindung mit der Software entstehen oder erlitten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste oder Ereignisse im Zusammenhang mit Daten, die durch die Software gesammelt oder erhalten und in der Cloud-Plattform des Unternehmens gespeichert wurden;
(b) jegliche Verluste, die aus Schäden aufgrund von Sicherheitsverletzungen oder anderen Sicherheitsverletzungen der Software entstehen oder damit verbunden sind;
(c) jeglichen Verlust von Einnahmen, Geschäften, erwarteten Einsparungen oder Gewinnen, Verlust von Firmenwert, Ruf oder Daten oder für jeglichen indirekten oder Folgeschaden, wie auch immer er in Verbindung mit der Software entsteht oder erlitten wird;
(d) jegliche Ansprüche, die sich in irgendeiner Weise auf die Unfähigkeit oder das Versäumnis des Kunden beziehen, juristische oder andere recherchebezogene Arbeiten durchzuführen oder solche juristischen oder anderen recherche- oder recherchebezogenen Arbeiten ordnungsgemäß oder vollständig auszuführen, selbst wenn das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber dabei behilflich waren, oder auf jegliche Entscheidungen oder Handlungen, die der Kunde im Vertrauen auf die Software getroffen hat;
(e) jegliche entgangenen Gewinne (ob direkt oder indirekt) oder jegliche Folgeschäden, exemplarische, zufällige, indirekte oder besondere Schäden, die ganz oder teilweise mit den Rechten des Kunden aus diesem Vertrag oder der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software zusammenhängen, selbst wenn das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber des Vorstehenden auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden;
(f) jegliche Haftung des Kunden gegenüber Dritten, die entstehen könnte.
15.8. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der Software durch den Kunden, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Inhalte, die in Verbindung damit hochgeladen, gespeichert oder erlangt werden, oder durch einen Nutzer, und das Unternehmen haftet nicht dafür, und der Kunde hält das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Direktoren oder Vertreter schadlos und hält sie in vollem Umfang schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Kosten (einschließlich und ohne Einschränkung Rechtskosten), Schäden, Verlusten und Verbindlichkeiten, die aus einer solchen Nutzung entstehen.
15.9. Das Unternehmen wird nicht und ist nicht verantwortlich, soweit die Software aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Ursachen nicht funktioniert: (a) die Fehlfunktion von Software, die nicht von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde; (b) die Fehlfunktion oder Nichtkompatibilität von Hardware, Systemen, Software oder Geräten Dritter, die von oder in Verbindung mit der Software verwendet werden; (c) Fahrlässigkeit oder Verschulden des Kunden; (d) Nichteinhaltung der Anweisungen, die in den von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Anleitungen enthalten sind, durch den Kunden; (e) von der Firma nicht autorisierte Änderungen der Betriebsumgebung; (f) von der Firma nicht vorgenommene, nicht autorisierte oder nicht vorgeschlagene Modifikationen an der Software und/oder Hardware; oder (g) Versäumnis des Kunden, die Software auf die zuletzt von der Firma zur Verfügung gestellte Version zu aktualisieren und ein ordnungsgemäßes und angemessenes Sicherungs- und Wiederherstellungssystem für die Software und die zugehörigen Dateien zu implementieren und zu unterhalten.
15.10. Wenn das Unternehmen feststellt, dass ein Fehler durch das Auftreten eines der in Ziffer 15.9 genannten Ereignisse verursacht wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden seine Arbeit bei der Untersuchung eines solchen Fehlers zu den geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch des Kunden und gegen eine zu vereinbarende Gebühr unterstützt das Unternehmen den Kunden anschließend bei der Behebung einer solchen Störung.
15.11. Keine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen überträgt einem Dritten einen Vorteil oder ein Recht zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen.
16. Haftungsfreistellung und Rechtsbehelfe
16.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten von allen Verlusten, Schäden, Haftungen, Mängeln, Klagen, Urteilen, Vergleichen und Forderungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich Anwaltsgebühren, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch der Software oder der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Inhalte, die der Kunde einreicht oder über die Software verfügbar macht.
16.2. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für die Verletzung der Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Software-Abonnement besteht darin, dass das Unternehmen die mangelhaften Leistungen erneut erbringt, so dass sie mit den hierin enthaltenen Spezifikationen gemäß Ziffer 9 übereinstimmen.
16.3. Abgesehen von der hierin gegebenen Gewährleistung ist das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung des Unternehmens, seiner verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber im Rahmen des Software-Abonnements, falls vorhanden, für alle Schadensersatzansprüche in Bezug auf die Software, die gegen sie einzeln oder gemeinsam geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder Fahrlässigkeit beruhen, auf den Gesamtbetrag der vom Kunden im Voraus gezahlten Gebühren für den spezifischen Aspekt der Software, der die Grundlage für den/die Anspruch/e bildet, während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, begrenzt.
16.4. Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe sind die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden und treten an die Stelle aller anderen gesetzlichen oder billigen Rechtsbehelfe und aller Haftungen oder Verpflichtungen des Unternehmens für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Software-Subskription und der Nutzung der Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lizenzierung, Lieferung, Installation, Nutzung oder Leistung der Software oder die Integration der Software mit anderer Soft- oder Hardware sowie alle erfassten Daten.
17. AnsprüchebeiRechtsverletzungen
17.1. Der Kunde muss das Unternehmen unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis erhält von:
(a) eine nicht autorisierte Nutzung der Software;
(b) eine tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung des geistigen Eigentums des Unternehmens, seiner verbundenen Unternehmen und/oder seiner Lizenzgeber in der Software, von der der Kunde Kenntnis erlangt; oder
(c) jede Behauptung einer dritten Partei, die dem Kunden zur Kenntnis gelangt, dass die Software das geistige Eigentum oder andere Rechte einer anderen Person verletzt.
17.2. Der Kunde wird auf Verlangen und auf Kosten des Unternehmens alles tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um das Unternehmen bei der Einleitung oder Abwehr von Verfahren in Bezug auf eine Verletzung oder einen Anspruch gemäß dieser Ziffer 17 und bei der Aufrechterhaltung der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des geistigen Eigentums des Unternehmens, seiner Verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber der Vorgenannten an der Software zu unterstützen.
17.3. Wird gegen das Unternehmen oder den Kunden in Bezug auf die Software ein Anspruch wegen Rechtsverletzung erhoben, hat das Unternehmen das Recht, das Software-Abonnement zu kündigen und in diesem Fall dem Kunden die im Voraus bezahlten Gebühren für den verbleibenden relevanten Abonnementzeitraum zurückzuzahlen.
17.4. Diese Bedingungen enthalten die gesamte Verpflichtung des Unternehmens und die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf jegliche behauptete Rechtsverletzung, die sich aus der vom Kunden verwendeten Software ergibt oder auf dieser basiert.
18. Einhaltung der anwendbaren Gesetze
18.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software und die in Verbindung damit erbrachten Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen, einschließlich der lokalen Gesetze des Landes oder der Region, in dem/der der Kunde wohnt oder in dem/der der Kunde die Software und/oder die Dienstleistungen herunterlädt oder nutzt. Funktionen der Software und/oder der Dienste sind möglicherweise nicht in allen Sprachen oder Regionen verfügbar, und einige Funktionen können je nach Region variieren. Für einige Funktionen der Software und/oder Dienste ist eine Internetverbindung erforderlich.
18.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Exportgesetze und -vorschriften (zusammenfassend " Exportgesetze") einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Software oder Teile davon weder direkt noch indirekt unter Verletzung von Exportgesetzen exportiert werden und dass der Kunde keinem Embargoland oder dessen Staatsangehörigen oder anderen Personen, die von der Schweiz, Deutschland und den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern von Zeit zu Zeit mit einem Embargo belegt sind, Zugang zu den genannten Diensten gewährt. Das Unternehmen haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen, die durch die Bemühungen des Kunden um die Einhaltung von Exportgesetzen verursacht werden. Wenn sich die Exportgesetze nach Beginn des Abonnementzeitraums ändern und diese Änderungen die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens aus diesem Vertrag wesentlich erschweren oder verbieten, haftet das Unternehmen nicht für die Nichterfüllung dieser Gesetze, und sowohl das Unternehmen als auch der Kunde haben das Recht, das Software-Abonnement in Bezug auf die betreffende Software ohne jegliche Entschädigung oder Rechtsmittel zu kündigen.
18.3. Die Software kann bestimmten Exportgesetzen unterliegen, insbesondere in der Schweiz, Deutschland und den Vereinigten Staaten. Der Kunde darf die Software weder direkt noch indirekt in ein Land exportieren, reexportieren oder freigeben oder die Software von dort aus zugänglich machen, in das der Export, Reexport oder die Freigabe durch ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Regelung insbesondere in diesen Ländern verboten ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Bundesgesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen zu erfüllen (einschließlich der Einholung aller erforderlichen Export- oder sonstigen behördlichen Genehmigungen), bevor er die Software exportiert, reexportiert, freigibt oder anderweitig zugänglich macht.
19. Kostenpflichtige Software
19.1 Diese Klausel 19 gilt für alle Kunden, die die Software und/oder alle damit verbundenen Dienstleistungen gemäß dem Prepaid-Softwareplan des Unternehmens (die Prepaid-Software) in Anspruch nehmen, und unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere dieser Klausel 19.
19.2 Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software und/oder die Dienstleistungen im Rahmen der Prepaid-Software nur mit dem im Bestellformular angegebenen und von der Gesellschaft oder einem ihrer autorisierten Vertriebspartner erworbenen Original-Hardwaregerät (das Gerät) verwendet werden dürfen und von der vollständigen Vorauszahlung der gesamten Gebühr abhängig sind.
19.3 Die Laufzeit der im Voraus bezahlten Software endet ohne weitere Ankündigung und ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung der Gebühr, wenn (i) ein Zeitraum von fünf (5) Jahren, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben, verstrichen ist oder (ii) das Gerät aus irgendeinem Grund nicht mehr verwendet werden kann (die Laufzeit der im Voraus bezahlten Software), je nachdem, was früher eintritt. Nach Ablauf der fünf (5) Jahre gelten die in Ziffer 12.1 genannten Verlängerungszeiträume.
19.4 Nach Ablauf der Prepaid-Software-Laufzeit, aus welchem Grund auch immer, erwirbt der Kunde das Recht, die Software so zu nutzen , wie sie ist, mit dem Gerät, vorausgesetzt, dass der Kunde nicht mehr das Recht auf Updates, Wartungs- und Supportleistungen oder den Zugang zu Cloud-Diensten hat, die in Verbindung mit der Software bereitgestellt werden, und Klausel 11.4 (b) gilt.
19.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und dieser Klausel 19 hat diese Klausel 19 Vorrang.
20. Sonstige Mitteilungen
Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen bestimmten Kunden bestimmte Beta-, Probe-, Demo- oder Testversionen von Software und Diensten kostenlos zur Verfügung stellen, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, deren Funktionalität und Gesamterfahrung zu testen und dem Unternehmen im Gegenzug Kunden-, Anwendungs- und Markteinblicke zu gewähren, und zwar unter den hier festgelegten Bedingungen(Versionen). In dem Umfang, in dem dem Kunden Zugang zu solchen Versionen gewährt wurde, erklärt sich der Kunde hiermit wie folgt einverstanden:
(a) Das Unternehmen gewährt dem Kunden nach eigenem Ermessen auf einer nicht exklusiven, nicht übertragbaren und streng vertraulichen Basis Zugang zu bestimmten Versionen der Software oder der Dienste, die es für angemessen hält, damit der Kunde die Funktionalität und das Gesamterlebnis eines solchen Produkts unter alltäglichen Bedingungen testen und bewerten und dem Unternehmen Feedback dazu geben sowie Fehler, Mängel oder Unvollkommenheiten melden kann, die er in einer der Versionen oder in zugehörigen Materialien entdeckt. Die hierin enthaltenen Rechte zum Testen der Versionen sind jederzeit vollständig widerrufbar.
(b) Der Kunde stellt dem Unternehmen als Gegenleistung für den Zugriff auf die jeweilige Version Feedback und Statistiken für die gelieferten Versionen zur Verfügung, insbesondere Markt- und Kundenstimmen.
(c) Der Kunde hat das Recht, die Version im Sinne dieser Geschäftsbedingungen für den vom Unternehmen festgelegten Zeitraum zu nutzen.
(d) Der Kunde räumt der Firma hiermit das eingeschränkte Recht ein, seinen Namen, sein Logo und/oder sein Warenzeichen, soweit zutreffend, ohne seine vorherige Zustimmung für Werbe-, Promotion- oder Verkaufsunterlagen zu verwenden. Das Unternehmen darf den Kunden auch als Referenz in Marketingunterlagen und -aktivitäten im Zusammenhang mit der Software oder den Diensten nennen, vorausgesetzt, eine solche Verwendung entspricht der guten Geschäftspraxis und dem guten Willen.
(e) Während des Testzeitraums kann das Unternehmen den Kunden auffordern, Feedback zur Leistung der Version zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, das entsprechende Feedback innerhalb des zugewiesenen Zeitrahmens zu geben. Mit der Übermittlung seines Feedbacks und seiner Bewertung der Version erteilt der Kunde dem Unternehmen die Erlaubnis, sein Feedback für die Zwecke der späteren Produktgestaltung, -entwicklung und -werbung zu verwenden, und überträgt dem Unternehmen unwiderruflich, uneingeschränkt und kostenlos alle Rechte, Titel und Interessen an einem solchen Feedback mit allen damit verbundenen oder daraus entstehenden geistigen Eigentumsrechten.
(f) Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich eingeräumten Rechte kann der Kunde keine Rechte, Titel oder Interessen an einer Version oder der dazugehörigen Dokumentation geltend machen. Das Unternehmen behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an jeder dem Kunden zur Verfügung gestellten Version vor.
(g) Der Kunde verpflichtet sich, für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Beendigung des Testzeitraums, aus welchem Grund auch immer, die Versionen und alle im Zusammenhang damit zur Verfügung gestellten und erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln, und er wird keine Informationen, die sich auf die Version oder das hierunter zur Verfügung gestellte Feedback beziehen, in irgendeiner Form verwenden, veröffentlichen, publik machen oder weitergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Ergebnisse, Berichte, Bugs, Feedback, Bilder oder Fotografien und alle im Zusammenhang mit den Versionen zur Verfügung gestellten und erhaltenen Informationen. Der Kunde erklärt hiermit, dass er zu keiner Zeit direkt oder indirekt Handlungen vornehmen wird, die das Unternehmen oder die Version verunglimpfen oder zu einer Verunglimpfung führen.
(h) Zusätzlich zu Ziffer 15 dieser Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass es sich bei der Beta-Version um eine im Test befindliche Betaversion handelt, die auf der Basis "wie besehen" und "wie verfügbar" geliefert wird, und dass die Version möglicherweise nicht korrekt funktioniert und vor der Auslieferung wesentlich geändert oder zurückgezogen wird. Das Unternehmen übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf die Version. Das Unternehmen garantiert oder gewährleistet die Version in keiner Weise und lehnt jegliche Gewährleistung für Eignung, Marktgängigkeit, Sicherheit und dergleichen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihren Zustand, die Übereinstimmung mit Darstellungen oder Beschreibungen, den Verlust von Daten oder die Unterbrechung des Dienstes, das Vorhandensein verborgener oder offenkundiger Mängel sowie Rechtsansprüche, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder Gebrauch. In keinem Fall haftet das Unternehmen für irgendwelche Schäden, die aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Versionen entstehen.
(i) Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, dem Kunden Wartung, technischen oder sonstigen Support für die Version zu leisten.
21. Allgemeine Bestimmungen
21.1. Die Firma behält sich das Recht vor, jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Sofern der Kunde nicht schriftlich vom Unternehmen anderweitig benachrichtigt wird, gelten solche Änderungen erst nach Ablauf des Erstabonnementzeitraums bzw. nach Ablauf des aktuellen Verlängerungszeitraums.
21.2. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen, wenn diese durch Faktoren verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Krieg oder andere Feindseligkeiten, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Explosionen, Stromausfälle, Geräteausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Internetdiensten, Arbeits- oder Arbeitskonflikte, Unmöglichkeit der Beschaffung notwendiger Materialien und Ähnliches.
21.3. Das Unternehmen ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen oder seine Rechte und Pflichten hieraus entweder an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen, jeweils ohne die vorherige Zustimmung des Kunden. Das Unternehmen ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden und ohne Vorankündigung jegliche Vorteile abzutreten oder seine Pflichten und Verpflichtungen aus diesen Bedingungen an Dritte zu übertragen, zu delegieren oder unterzuvergeben.
21.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teile des Software-Abonnements abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen.
21.5. Sofern nicht anders angegeben, müssen alle Mitteilungen und Korrespondenz schriftlich an die Firma an der Ringstrasse 2, 8603 Schwerzenbach, Schweiz oder info@screeningeagle.com oder an eine andere Adresse, die dem Kunden von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt wird, und an den Kunden an die im jeweiligen Bestellformular angegebene Adresse gerichtet werden, sofern der Firma nichts anderes schriftlich mitgeteilt wird.
21.6. Die Allgemeinen Verkaufs- und Mietbedingungen des Unternehmens in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.screeningeagle.com zu finden sind, können diese Bedingungen ergänzen und regeln das Software-Abonnement und die Nutzung der Software durch den Kunden.
22. Geltendes Recht und Gerichtsstand
22.1. Sofern nicht anders angegeben, ist der Erfüllungsort dieser Bedingungen der Schweizer Sitz der Gesellschaft.
22.2. Diese Bedingungen und diese Ziffer 21 unterliegen dem schweizerischen Recht (unter Ausschluss des schweizerischen internationalen Privatrechts und internationaler Verträge sowie des Wiener Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980), insbesondere den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts ( OR), namentlich den Artikeln 253 ff. OR.
22.3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, einschliesslich Streitigkeiten über deren Abschluss, Verbindlichkeit, Änderung und Beendigung, sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Zürich, Schweiz, zuständig. Gerichtsstand ist Zürich, Kanton Zürich, Schweiz.
Datum: 12. April 2021
Proceq ist jetzt Teil von Screening Eagle Technologies. Screening Eagle ist ein Zusammenschluss von Dreamlab, einem in Singapur ansässigen Software- und Robotikunternehmen, und Proceq, einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen für zerstörungsfreie Prüfung mit einer über 65-jährigen Tradition als Marktführer im Bereich tragbarer Sensoren. Gemeinsam schützen wir die gebaute Welt mit Software, Sensoren und Daten.
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